Anwesend waren 6 von 7 Gemeindevertretern, Herr Tilo Horn von der Stadtverwaltung Barth und 12 Bürger der Gemeinde sowie als Gast Herr Knorn als ein Vertreter der Kommunalaufsicht[1].
Tagesordnungspunkte 1. bis 3.
Der Bürgermeister Unger eröffnete die Sitzung, stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde wie bekanntgemacht bestätigt, es gab keine Änderungen.
Tagesordnungspunkt 4.
Die Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 wurde von allen anwesenden Gemeindevertretern zur Kenntnis genommen. Sie muss nach neuesten Festlegungen nicht mehr bestätigt werden.
Tagesordnungspunkt 5.
In seinem Bericht über die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde seit der letzten Gemeindevertretersitzung (im Folgenden GV-Sitzung) geht der Bürgermeister auf folgende Punkte ein:
– Am 24.02. waren Vertreter der Gemeinde bei einem Termin in Güstrow, bei dem es um die Vorstellung und Vergabe der in MV geplanten neuen Feuerwehrgebäude ging. Von 73 Bewerbern bekamen nach einem Kriterienkatalog und auf Grund der Haushaltslage 58 Gemeinden eine Bewilligung zum Bau. Fuhlendorf war nicht mit dabei. Da die letztendliche Vergabe der Bewilligungen von der Finanzierbarkeit in den Kommunen über deren Eigenanteil abhängt, kann es noch Änderungen geben. Ein Nachrücken in den Kreis der 58 sei noch möglich, so der Bürgermeister, auch wenn die Chance sehr klein ist.
– Am 21.01. gab es im Saal der Gaststätte „Am Alten Hafen“ in Bodstedt eine Informationsveranstaltung zum Hochwasserschutz, zu der der Bürgermeister einlud. Herr Dr. Weichbrodt vom Umweltministerium das Landes MV stellte die Situation zum Hochwasserschutz auf der Halbinsel Michaelsdorf und der Ortslage dar. Wir berichteten darüber in unserer Zeitung.
– Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße“ im nördlichen Siedlungsbereich des Hauptortes Fuhlendorf ist in seiner aktuellen Fassung durch die Gemeindevertretung auf der letzten Versammlung abgelehnt worden. An einer Lösung wird über Gespräche zwischen dem Investor und der GV weiterhin gearbeitet. Dabei sollen die Interessen der Bürger und Nachbarn berücksichtig werden.
– Allgemein wurde formuliert, dass die Wiederinbetriebnahme des Naturstrands in Fuhlendorf fortlaufend eine Aufgäbe der GV bleibt. Erwähnt wurde die Sicherung des Schiffsfracks als Gefahrenpunkt.
– Zum Thema 750-Jahr-Feier der Gemeinde Fuhlendorf kündigte der Bürgermeister an, im Sommer 2026 zu einer Zusammenkunft der Vereine der Gemeinde einzuladen. Ein Termin dazu wird noch kommen.
– Das Bauvorhaben am Fuhlendorfer Hafen, „Floating Houses“, über das wir berichteten, wird in den Spätherbst 2026 verschoben.
– Zum „Neubau Urlauberzentrum mit Touristeninformation“: Mittlerweile sind in Gesprächen zwischen dem Ministerium und der GV Fördermittel diskutiert und umrissen worden. Es geht vorwärts, so der Bürgermeister. Genauere Förderungen und Termine sind jedoch noch nicht bekannt.
– Für das Bauvorhaben „neue Straßenbeleuchtung in Fuhlendorf“ wurden eine Vorplanung besprochen.
Tagesordnungspunkt 6.
Zu den Fragen der Einwohner:
– Zum aktuellen Stand der Verhandlungen über den B-Plan 25 und inwieweit in diese Verhandlungen die Interessen der Bürger Fuhlendorfs einfließen. Dazu die Antwort: Der Eigentümer hat verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen und ist zu Kompromissen bereit. Erwähnt wurde z.B. ein Sicht- und Schallschutz für die unmittelbaren Nachbarn. Die darüber hinausgehenden gemeinsamen Interessen der Bürger Fuhlendorfs an dem B-Plan 25 wurden, so die weitere Ausführung, in zwei öffentlichen Informationsversammlungen erhoben. Eine davon war am 12.12.2023.
– Auch der Strandabschnitt am Café Redensee kam mit ins Gespräch. Konkrete Ergebnisse gibt es jedoch noch nicht.
– Auf die Frage zur Verwendung der Anteile der Gemeinde aus der Kurabgabe 2025 für die Infrastruktur wurde auf noch laufende Gespräche mit dem Tourismusverband zu einer darüber zu schließenden Vereinbarung verwiesen.
– Weiter wurde wieder auf dringend notwendige Straßenausbesserungsarbeiten besonders an den unbefestigten Straßen hingewiesen. Der Bürgermeister erwähnte hier den laufenden Förderantrag zur Neuen Straße / Am Brink. Wir berichteten darüber.
– Gebeten wurde um das Überdenken der Kurabgabe für Kinder. Verwiesen wurde darauf, dass nicht alle Gemeinden diese Abgabe erheben und die Ostseegemeinden für diese Abgabe ein deutlich besseres Angebot für Familien und Kinder aufweisen. Daher wäre die Abgabe für unsere Gemeinde „in der zweiten Reihe“ ein Wettbewerbsnachteil. Der Bürgermeister verwies darauf, dass noch nicht hinreichend Daten für das Jahr 2025 vorhanden sind. Daher könne man diese Frage nach dieser Saison 2026 und mit einer besseren Datenlage noch einmal angehen.
Tagesordnungspunk 7.
Herr Groth als Gemeindevertreter bemängelte, dass die schlechte Straßenbeleuchtung mit nach wie vor 15 bis 18 defekten Straßenlampen vorhanden ist und diese im Winter eine Gefahrensituation darstellte.
Der Bürgermeister verwies auf die knappe Angebots- und Personalsituation. Er versprach, dass jetzt zeitnah etwas passieren wird.
Tagesordnungspunk 8.
Nach Ablauf der Wahlperiode wurde am 31.01.2026 die Neuwahl der Gemeindewehrführung der Gemeinde Fuhlendorf durchgeführt.
Thomas Diestler wurde als Gemeindewehrführer und Christian Arndt als sein Stellvertreter einstimmig in ihren Ämtern wiedergewählt.
Die Gemeindevertretung stimmte diesem Ergebnis zu. Es folgte die Vereidigung beider Kameraden durch den Bürgermeister in ihrem umfangreichen und hoch zu würdigendem Ehrenamt.
Tagesordnungspunk 9.
Rückstände bei den Überleitgebühren: Seit dem Jahre 2012 gibt es Rechtsstreitigkeiten in Sachen der Berechnung der Abwassereinleitung in die Kläranlage in Barth. Die Gemeinde war der festen Überzeugung, dass die Abwasserkosten zu hoch angesetzt wurden, deckelte ihre Überweisungsbeträge und klagte gegen diese Kosten, da es zu keiner Einigkeit kam. Gleichzeitig hat die Gemeinde seit dieser Zeit Rücklagen gebildet, so dass eventuell notwendige Nachzahlungen erfolgen können.
Jetzt bestätigte ein unabhängiges Gutachten die Position der Gemeinde Fuhlendorf. Auf Grund einer neuen Kalkulation über die Gebühren in den vergangenen Zeiträumen und der aktuellen Abstimmung zwischen den Rechtanwälten beider Seiten geht die Gemeinde von der Erarbeitung einer Vereinbarung und deren Unterschriftsleistung zwischen den Parteien aus. Es wurde von einer vereinbarten Summe von 112.956.27€ gesprochen. Ein Nachteil für die Bürger entsteht hier nicht.
Tagesordnungspunkt 10.
Es wurde auf der Grundlage des Tagesordnungspunkte 10 die 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf kurz „Schmutzwassergebührensatzung“ beschlossen.
Hier ist die Senkung des Gebührensatzes für die Zusatzgebühr auf 1,44€/m³ in der Gemeinde Fuhlendorf rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen worden. Damit wurde die Vorkalkulation aus dem vergangenen Jahr (siehe Bericht zur GV-Sitzung im Dezember 2025) noch einmal positiv verändert.
Tagesordnungspunk 11.
Behandelt wurde die Beantragung von Fördermitteln für die Uferbefestigung am Badestrand Bodstedt sowie Festlegung der Ausführungsvariante. Zwei Varianten standen zur Auswahl. 1. ein Steinwall als technischer Wellenbrecher und 2. eine ingenieurbiologische Ufersicherung aus Kokoswalzen und Röhrichtmatten zur Reetablierung des Röhrichtgürtels. Grundlage für die Planung war der Vor-Ort-Termin im November 2025 mit Frau Söllhof von der Unteren Naturschutzbehörde zu der Ufersituation (siehe Bericht zur GV-Sitzung im Dezember 2025, Bericht des Bürgermeisters für Februar 2026. Die erste Variante ist jedoch aus naturschutzrechtlicher Sicht weggefallen. Auf Grund der Ufersituation am Strandabschnitt und im Bereich der Kirche wurde die Variante 2 durch die Gemeindevertretung als erforderlich angesehen und Beantragung der Fördermittel bestätigt.
Im Nichtöffentlichen Teil wurden die Punkte wie in der Bekanntmachung dargestellt behandelt. Informationen wurden dazu bis zum Redaktionsschluss nicht gegeben.
[1] Die Kommunalaufsicht übt die Rechtsaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts aus.








