Gemeindevertretung Fuhlendorf

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Ergebnisse der Kommunalwahlen 2024

Am 09.06.2024 fanden die Kommunalwahlen in unserer Gemeinde statt. Gewählt wurden folgende Mandatsträger in die Gemeindevertretung (alphabetisch geordnet):

Eberhard Groth, ordentliches Mitglied

Heino Jasper, ordentliches Mitglied

Rene Kröger, ordentliches Mitglied

Uwe Meyen, ordentliches Mitglied

Jens Müller, ordentliches Mitglied

Dirk Schmidt, ordentliches Mitlglied

Da von allen drei Bürgermeisterkandidaten – Herr Groth, Herr Kröger und Herr Unger – keiner im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen konnte, fand am 23.06.2024 eine Stichwahl statt.  Mit diesem Ergebnis steht fest:

Christian Unger ist ordentliches Mitglied der Gemeindevertretung und als solches neuer Bürgermeister der Gemeinde Fuhlendorf. 

Als stellvertretende Bürgermeister sind gewählt:

– erster stellvertretender Bürgermeister:  Jens Müller

– zweiter stellvertretender Bürgermeister: Heino Jasper  

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Fraktion in der Gemeindevertretung und deren Mitglieder

Es gibt eine Fraktion, die  „Wählergemeinschaft Gemeinde Fuhlendorf“. Sie ist der Zusammenschluss von den gewählten Gemeindevertretern Eberhard Groth, Heino Jasper, Jens Müller, Uwe Meyen und Dirk Schmidt.

Sie hat auch über ihre Mehrheit die oben genannten stellvertretenden Bürgermeister festgelegt. 

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Ausschüsse in der Gemeindevertretung und deren Mitglieder

Hauptausschuss

– Christian Unger

– Eberhard Groth

– Heino Jasper

– Jens Müller

– Dirk Schmidt

Bauausschuss

– Heino Jasper

– Uwe Meyen

– Jens Müller

– zwei berufene Bürger: Nico Westphahl und Burkhard Wilck

Rechnungsprüfungsausschuss

– Eberhard Groth

– Dirk Schmidt

– berufener Bürger: Reinhard Krödel 

 

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Was macht eine Gemeindevertretung?

  • Die Gemeindevertretung ist das zentrale Gremium der kommunalen Selbstverwaltung.
  • Sie trifft alle wichtigen  Entscheidungen, die in Selbstverwaltungsfragen anstehen.
  • Die gewählten Gemeindevertreter arbeiten ehrenamtlich und erhalten in der Regel Formen von Aufwandsentschädigungen.
  • Es ist ihre Aufgabe, Vorlagen der Verwaltung zu beraten, zu beschließen und sie außerdem etwa durch Anfragen zu kontrollieren. Eine besonders wichtige Aufgabe ist der Beschluss des Haushaltsplans. In ihm wird festgelegt, für welche Aufgaben im kommenden Jahr wie viel Geld zur Verfügung steht.
  • Die Arbeitsweise ist in der Geschäftsordnung festgeschrieben.