Haben Sie schon einmal vor einem Schriftstück gesessen, das 748 Jahre alt ist?
Vor mir lag eine hauchdünne Urkunde aus Pergamentpapier und ich hielt ehrfürchtig den Atem an. Aus konservatorischen Gründen darf sie nur mit Handschuhen angefasst werden und muss natürlich vor Licht und UV-Strahlung, Wärme und Feuchtigkeit geschützt gelagert werden.
In meinem Artikel im November zur 750 Jahrfeier hatte ich versprochen herauszufinden, wo sich das Original der Urkunde, in dem Ulendorpe (Fuhlendorf) erstmalig erwähnt wird, befindet. Ein wenig Jagdfieber hatte mich ergriffen.
Also meldete ich mich am 2.Dezember 25 bei der Archivarin Frau Stefanie Mählmann im Amt Barth. Ich wurde durch eine freundliche Dame am Empfang persönlich zu ihr in das Souterrain geleitet und begegnete einer gut vorbereiteten, sachkundigen Historikerin, die in ihren Archivräumen, die Schätze der Geschichte der Stadt Barth und des da-zugehörigen Amtes „hütet“.
Solche Pergamenturkunden, wie die gezeigte, sind ganz besondere Zeugnisse der Geschichte, die der Öffentlichkeit normalerweise nicht zugänglich gemacht werden.
Aus Schutzgründen fertigt man bei bedeutenden Urkunden, die permanent ausgestellt werden sollen, Faksimiles als eine originalgetreue Reproduktion an. Sie geben durch digitale Scans und spezielle Drucktechniken den Inhalt, das Layout, die Farben, aber auch Verfärbungen und Beschädigungen der Siegel, der Kordeln und des Pergaments genau wieder. Diese anspruchsvolle Methode ist aufwendig und teuer. Inzwischen gibt es auch Reprints, die ein reiner Textnachdruck sind. Ich habe die Urkunde mit meinem Handy nur abfotografiert.
Für die 750 – Jahrfeier wäre natürlich eine Präsentation der Urkunde als Faksimile oder als Reprint erstrebenswert. Vermutlich wird ein solcher Wunsch aber an den geringen Mitteln der Gemeinde scheitern; es sei denn, man findet einen Sponsoring dafür.
Ich fragte Frau Mählmann, wie man eine solche Urkunde finde ? Sie verwies auf das Urkundenbuch der Stadt Barth (Teil 1), dort ist sie auf Seite 40 verzeichnet:
„8. Stralsund, 29.September 1290 (1278) – Witzlaw II. bestätigt der Stadt Barth seine dieser am 22.8.1278 übereigneten Ländereien.“
Die Anmerkungen erläutern, dass die Urkunde in Latein auf Pergament ausgefertigt ist und die beteiligten Personen namentlich aufgeführt sind. Siegel und Siegelband sind bei dieser Urkunde verloren gegangen. Es wurde ein Original und eine beglaubigte Abschrift gefertigt. Außerdem existiert eine niederdeutsche Übersetzung.
Wollte man weitere Erwähnungen von Fuhlendorf, Bodstedt, Michaelsdorf oder Gutglück finden, wäre das eine detektivische Arbeit im Pom-merschen Urkundenbuch, dort müsste nach Ortsnamen gesucht werden. Voraussetzung ist wohl, dass man Latein beherrscht. Das Pommersche Urkundenbuch vereint alle überlieferten Texte zur Geschichte dieses Territoriums von den ersten schriftlichen Überlieferungen bis zum Anfang des 14.Jahrhunderts. Es gilt als wichtigste Quelle zur mittelalterlichen Geschichte Pommerns.
Um die 750 Jahre Geschichte Fuhlendorfs über das hinaus zu beschreiben, was in der Dorfchronik bereits aufgeschrieben wurde, bedürfte es wohl einer sehr intensiven Recherchearbeit, die der Kulturverein Fuhlen¬dorf K-Drei e.V. mit seinen Kapazitäten nicht leisten kann.
Aber vielleicht könnte eine Vortragsreihe mit Experten zu Themen wie der Geschichte der Fischerei, des Bootsbaus, der Zeesboottradition oder des Wallfahrtsort Bodstedt dazu beitragen, die Chronik zu erweitern und fortzuschreiben.
Für meine Spurensuche bedanke ich mich ausdrücklich beim Amts- und Stadtarchiv Barth und insbesondere Frau Mählmann, dass ich die Gelegenheit hatte, die Urkunde im Original zu betrachten und zu fotografieren.








