Gastbeitrag von Martin Schmelz

Entwickelt sich unser Dorf wirklich zu einem attraktiven Erholungsort?

2018 wurde Fuhlendorf „Staatlich anerkannter Erholungsort“.

Seit zwei Jahren zahlen Gäste auch eine Kurabgabe. Die zahlreichen neuen Ferienwohnungen nicht nur in „Schlumpfhausen“, sondern auch rund um das Café Redensee werden wohl nicht die letzten sein.

Allerdings geben mir bestimmte Dorfansichten schon zu denken! Die schönen neuen Ferien- und Wohnhäuser verschwinden hinter einem Steinwall oder einer Mauer.

Warum?

Gibt es für Fuhlendorf eine Gestaltungssatzung? Ist es jetzt schon an unserer Dorfstraße zu laut, um sich zu erholen?

 

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Werden auch andere Ferienhaussiedlungen sich mit solchen Steinwänden abschotten?

Wollen wir mehr solche Steinwälle und Mauern direkt entlang unserer Dorfstraße? Oder braucht ein Erholungsort auf so einer Durchgangsstraße Tempo 30 km/h, damit es leiser wird?

Die Region rund um Fuhlendorf ist ein Radrouten-Paradies. Mit ca. 15 Radrouten steht Freizeitsportlern und Aktivurlaubern vor Ort ein großes und sehr abwechslungsreiches Angebot zur Auswahl. Insgesamt führen mindestens 10 Radtouren und 5 Fernradtouren durch die Region Fuhlendorf und laden zum Erkunden ein. Ein großer Teil der Urlauber benutzt das Fahrrad.

Der einseitige Zweirichtungsradweg durch Fuhlendorf ist allerdings nur 1,50 m breit, der angrenzende Fußweg nur 1,20 m. Diese Breiten sind für eine Radwegebenutzungspflicht nicht mehr zulässig. 

Die Regelbreite für innerörtliche Zweirichtungsradwege ist allerdings heute 3 m. Ein Fußweg sollte mindestens 2,50 m breit sein.

Der jetzige Radweg wird nicht nur zunehmend von E-Bikes genutzt, sondern auch von Fahrrädern mit Kinderanhängern (ca. 1,30 m). Regelmäßig, vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Radweg zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern untereinander und mit Fußgängern. Zunehmend nutzen Radfahrer deshalb auch illegal (!) die Fahrbahn, weil die blauen Schilder eine Benutzungspflicht fordern!

Zukünftig, zumindest bis zu einem Neubau der Straße ist eine Führung des Radverkehrs innerorts auf der Fahrbahn angesagt. Deshalb ergibt sich hier die Frage nach einer Anordnung von Tempo 30 km/h und die Aufhebung der Benutzungspflicht des zu schmalen Radwegs, für mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr?

Die Frage ist, ob eine durch Tempo 30 km/h erreichte Lärmreduzierung den Bau von weiteren Steinwällen an der Dorfstraße verhindern würde?

Neben mehr Sicherheit für alle Menschen auf und entlang unserer Dorfstraße würde sich durch Tempo 30 km/h in unserem Erholungsort die Aufenthaltsqualität spürbar verbessern!

Was meinen Sie?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion!

Die realen Kfz-Reisezeitverluste durch Tempo 30 gegenüber Tempo 50 liegen tagsüber bei 2 Sekunden je 100 m und nachts zwischen 0 und 2 Sekunden je 100 Meter. Das sind auf 3 km max. 1 Minute!

https://www.stvo2go.de/mindestbreite-gemeinsamer-fuss-radwege/#mindestbreite-gemeinsamer-fuss-und-radwege-in-gegenrichtung: Die Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg in eine Richtung (!) beträgt innerorts 250 cm. Für einen benutzungspflichtigen Geh- und Radweg ist außerdem ein Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn oder zu benachbart parkenden Kfz nötig, der mindestens 50 cm breit sein muss.

Weiter Infos unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf